Anlage I Kap VI E III Nr. 1 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Reichssiedlungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr.…
§ 5 RSiedlGErgG 1935Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes
Die Vorschriften der §§ 1 bis 4 gelten auch in den Fällen, in denen ein Grundstück oder Grundstücksteil vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen eines…
§ 6 Abs. 1 RSiedlGErgG 1935Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes
Die Vorschriften der §§ 1 bis 5 gelten sinngemäß für die Fälle, in denen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt ist oder ausgeübt wird.
Anlage I Kap XIV II Nr. 5 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Zweites Wohnungsbaugesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1990 (BGBl. I S. 1730)Nach § 116 wird folgender § 116a eingefügt:"§…
§ 2 GrdstV/RSiedlGDV SLVerordnung zur Durchführung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Reichssiedlungsgesetzes Vom 3. Juli 1969
Siedlungsunternehmen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 des Reichssiedlungsgesetzes sind auch die Teilnehmergemeinschaften im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)…